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   BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B   

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BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B (https://dejure.org/2023,25929)
BSG, Entscheidung vom 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B (https://dejure.org/2023,25929)
BSG, Entscheidung vom 07. September 2023 - B 5 R 78/23 B (https://dejure.org/2023,25929)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliches Urteil wegen Verstoßes

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    Dass das LSG diese zur Wahrung des rechtlichen Gehörs wesentliche Bestimmung (vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2020 - 2 BvR 1809/17 - juris RdNr 20 f; BSG Beschluss vom 16.12.2009 - B 6 KA 37/09 B - juris RdNr 8) mit der Zustellung der Terminsmitteilung an den Bevollmächtigten der Klägerin missachtet hätte, ergibt sich aus der Darstellung in der Beschwerdebegründung nicht.
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 13) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    Hierzu sind die betreffenden Rechtssätze einander gegenüberzustellen; zudem ist näher zu begründen, weshalb diese nicht miteinander vereinbar sind und inwiefern die Entscheidung des LSG auf der Abweichung beruht (stRspr; vgl BSG Beschluss vom 29.3.2007 - B 9a VJ 5/06 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 17; BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 13) .
  • BSG, 25.08.2022 - B 5 R 11/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    bb) Soweit die Klägerin ausführt, es werde von ihr "weiterhin bestritten", dass der 13. Senat des LSG für ihre Berufung vom 15.2.2023 zuständig gewesen sei, enthält das keine schlüssige Bezeichnung des Verfahrensmangels einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts (zu den insoweit bestehenden Darlegungsobliegenheiten vgl BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 11/22 B - juris RdNr 10; s auch BSG Beschluss vom 2.4.2019 - B 9 V 33/18 B - juris RdNr 7: keine Besetzungsrüge lediglich "auf Verdacht") .
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 72/19 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    Zur Divergenz wird dort lediglich ausgeführt, das LSG sei den im Beschluss des BSG vom 3.7.2020 (B 8 SO 72/19 B - juris RdNr 5) näher bezeichneten Anforderungen "nachweislich nicht nachgekommen".
  • BSG, 07.07.2022 - B 5 R 87/22 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    Nicht ausreichend ist hingegen, wenn die fehlerhafte Anwendung eines als solchen nicht in Frage gestellten höchstrichterlichen Rechtssatzes durch das Berufungsgericht geltend gemacht wird (bloße Subsumtionsrüge), denn nicht die Unrichtigkeit einer Entscheidung im Einzelfall, sondern nur eine Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen ermöglicht die Zulassung der Revision wegen Divergenz (stRspr; zB BSG Beschluss vom 7.7.2022 - B 5 R 87/22 B - juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 16.12.2009 - B 6 KA 37/09 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    Dass das LSG diese zur Wahrung des rechtlichen Gehörs wesentliche Bestimmung (vgl BVerfG Beschluss vom 27.5.2020 - 2 BvR 1809/17 - juris RdNr 20 f; BSG Beschluss vom 16.12.2009 - B 6 KA 37/09 B - juris RdNr 8) mit der Zustellung der Terminsmitteilung an den Bevollmächtigten der Klägerin missachtet hätte, ergibt sich aus der Darstellung in der Beschwerdebegründung nicht.
  • BSG, 15.02.2023 - B 4 AS 101/22 B

    Wirksamkeit der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    Soweit die Klägerin meint, sie habe mit der Formulierung, Schriftverkehr sei weiterhin ausschließlich an sie selbst zu adressieren, die gesetzlich geregelte Außenwirkung der von ihr erteilten Prozessvollmacht beseitigt, trifft das nicht zu (vgl zur Außenwirkung BSG Beschluss vom 15.2.2023 - B 4 AS 101/22 B - juris RdNr 8) .
  • BSG, 02.04.2019 - B 9 V 33/18 B

    Rüge eines Besetzungsmangels beim LSG

    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    bb) Soweit die Klägerin ausführt, es werde von ihr "weiterhin bestritten", dass der 13. Senat des LSG für ihre Berufung vom 15.2.2023 zuständig gewesen sei, enthält das keine schlüssige Bezeichnung des Verfahrensmangels einer nicht ordnungsgemäßen Besetzung des Gerichts (zu den insoweit bestehenden Darlegungsobliegenheiten vgl BSG Beschluss vom 25.8.2022 - B 5 R 11/22 B - juris RdNr 10; s auch BSG Beschluss vom 2.4.2019 - B 9 V 33/18 B - juris RdNr 7: keine Besetzungsrüge lediglich "auf Verdacht") .
  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2023 - L 13 R 782/23
    Auszug aus BSG, 07.09.2023 - B 5 R 78/23 B
    Daraufhin wurde der Vorgang unter dem Aktenzeichen L 13 R 782/23 als neue Berufung erfasst.
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